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   BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88   

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https://dejure.org/1988,2945
BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 1 BvR 1339/88 (https://dejure.org/1988,2945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Fristbeginn und dessen erneute Ingangsetzung bei Rechtsbehelfen gegen fachgerichtliche Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdefrist - Neu - Rücknahme - Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1148
  • NVwZ 1989, 549 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).

    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Da die Beschwerdeführerin im Hinblick auf die Besonderheiten der Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren ihrem Rechtsmittel offensichtlich nur geringe oder keine Erfolgsaussichten einräumen konnte, hätte sie Anlaß gehabt, zunächst vorsorglich innerhalb der Monatsfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Berufungsurteil zu erheben (vgl. BVerfGE 19, 323 >330<; 28, 1 >7<; 48, 341 >346<).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1339/88
    Hat das Rechtsmittelgericht das Rechtsmittel als unzulässig angesehen, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch diese Entscheidung nur dann in Betracht, wenn die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht offensichtlich ist, weil die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels die Beschwerdefrist nicht unterbricht und die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht neu in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 >19 f.<; 28, 88 >95<; 48, 341 >344<; 69, 233 >241<; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1989, S. 1148).
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